§1 Geltungsbereich
1. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich
auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Spätestens mit der
Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als
angenommen. Den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird
hiermit ausdrücklich widersprochen.
2. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen der Schriftform und der
unserer ausdrücklichen Zustimmung.
§2 Angebot und Vertragsschluss
1. Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Eine
Annahmeerklärung und/oder Auftragsbestätigung bedarf zur
Rechtswirksamkeit stets unserer schriftlichen oder fernschriftlichen
Bestätigung. Gleiches gilt für Ergänzungen, Änderungen oder
Nebenabreden. Bei sofortiger Lieferung und/oder Ausführung kann die
schriftliche Bestätigung durch die Rechnung ersetzt werden.
2. Abbildungen, Zeichnungen, Abmessungen, Gewichte und sonstige
Leistungen zu von uns vertriebenen Produkten sind als Näherungswerte zu
verstehen und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei
denn, sie werden schriftlich als verbindlich bezeichnet.
§3 Preise
1. Soweit nicht anders angegeben, halten wir uns an in unseren Angeboten
enthaltene Preise 14 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind
die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise. Zusätzliche
Leistungen und/oder Lieferungen werden gesondert berechnet.
2. Die Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, zuzüglich
Verpackung, Transport und Frachtversicherung ab Lager.
3. Alle Bilder in Katalogen, Prospekten, Angeboten und unserer
Onlinepräsenz sind lediglich Beispielfotos. Sie stellen das jeweilige Produkt
nicht dar und dienen nur zur Veranschaulichung. Die Artikel können vom
Foto abweichen.
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§4 Liefer- und Leistungszeit |
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1. Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich
schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe von Terminen und
Lieferfristen steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen
Eigenbelieferung durch unsere Vorlieferanten.
2. Liefer- und Leistungsverzögerung auf Grund höherer Gewalt und anderen
unvorhersehbaren Ereignissen, die die Lieferung und/oder Leistung
erheblich erschweren und/oder diese unmöglich machen und/oder nicht
durch uns zu vertreten sind, berechtigen uns die Lieferung und/oder
Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen
Anlaufzeit hinaus zu schieben oder vom Vertrag, soweit noch nicht erfüllt,
ganz oder teilweise zurück zu treten.
3. Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Kunde nach
angemessener Nachfristsetzung von mindestens 14 Tagen berechtigt, vom
Vertrag, soweit noch nicht erfüllt, ganz oder teilweise zurück zu treten.
Verlängert sich in Anwendung von Ziffer 2 die Liefer- und/oder
Leistungszeit oder wir werden durch den Rücktritt des Kunden von unserer
Leistung frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche
herleiten.
4. Sofern wir die Nichteinhaltung von verbindlich abgegebenen Terminen
und Lieferfristen zu vertreten haben und uns in Verzug befinden, hat der
Kunde Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,25% für
jede Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des
Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen oder
Leistungen. Darüber hinaus gehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es
sei denn, der Verzug beruht mindestens auf grober Fahrlässigkeit durch
uns.
5. Wir sind zu Teillieferung und Teilleistung berechtigt. Bei Liefer- und/oder
Leistungsverträgen gilt jede Teillieferung oder Teilleistung als selbständige
Leistung.
§5 Annahmeverzug
1. Für die Dauer des Annahmeverzuges sind wir berechtigt, die
Liefergegenstände auf Gefahr und Kosten des Käufers einzulagern. Dazu
dürfen wir uns eines Lagerhalters oder einer Spedition bedienen.
2. Während der Dauer des Annahmeverzuges hat der Kunde die
entstehenden Lagerkosten, ohne weiteren Nachweis, monatlich pauschal in
Höhe von 1% des Warenwertes, höchstens jedoch 30,- EUR zu tragen.
Entstehen uns höhere Lagerkosten, so dürfen wir diese dem Kunden,
gegen Nachweis, in voller Höhe in Rechnung stellen. Dem Kunden steht es
frei nachzuweisen dass uns keine oder geringere Kosten entstanden sind.
3. Wenn der Kunde nach Ablauf einer Ihm gesetzten Nachfrist die Annahme
der Ware und/oder Leistung verweigert oder erklärt, die Ware und/oder
Leistung nicht abnehmen zu wollen, können wir die Erfüllung des Vertrages
verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung fordern. Wir sind
berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 25% des
vereinbarten Waren- und/oder Leistungspreises, oder den Ersatz des
effektiv entstandenen Schadens zu fordern. Dem Kunden steht es frei
nachzuweisen das kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
§6 Liefermenge
1. Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte
Mengendifferenzen innerhalb von 2 Tagen nach Warenerhalt uns und dem
jeweiligen Frachtführer schriftlich angezeigt werden. Die Übernahme der
Ware durch den Frachtführer gilt als Beweis für Menge, einwandfreie
Umhüllung und Verladung.
§7 Gefahrenübergang
1. Die Gefahr geht mit der Übergabe der Sendung an den Frachtführer auf
den Kunden über. Bei einer einzelnen Übernahme der Frachtkosten durch
uns bleibt der Gefahrenübergang unverändert.
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§8 Gewährleistung und Haftung |
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1. Die Gewährleistung auf alle von uns gelieferten neuen Produkte beträgt
24 Monate ab Rechnungsdatum.
2. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf natürliche Abnutzung,
unsachgemäße Behandlung oder Verwendung oder Weiterverwendung
beschädigter oder defekter Ware. Die Gewährleistung erlischt, soweit
Reparaturen oder Veränderungen an den Produkten vorgenommen
werden.
3. Hardwarekomponenten und Ersatzteile sowie Handyzubehör und
Ersatzteile sind grundsätzlich nicht zum Selbsteinbau vorgesehen, sondern
ausschließlich von einem autorisierten Fachhändler zu installieren. Sofern
der Kunde den Selbsteinbau vornehmen möchte, wird ihm auf Wunsch
kostenlos eine Einbauanleitung ausgehändigt oder anders zugänglich
gemacht. Verzichtet der Kunde auf eine Einbauanleitung bestehen keine
Gewährleistungsrechte bei fehlerhaftem Einbau. Die Gewährleistung ist
auch ausgeschlossen wenn der Kunde eine fehlerfreie Einbauanleitung
nicht befolgt.
4. Werden Betriebs- oder Wartungsanleitungen von uns oder dem Hersteller
nicht befolgt, Änderungen an den Waren vorgenommen, Teile
ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den
Originalspezifikationen entsprechen, so ist die Gewährleistung
ausgeschlossen.
5. Die Gewährleistung beinhaltet nach Wahl des Kunden Nachbesserung
oder Ersatzlieferung. Die vom Kunden gewählte Art der Gewährleistung
kann verwehrt werden wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten
durchgeführt möglich ist. Der Anspruch des Kunden beschränkt sich in
diesem Fall auf die andere Art der Gewährleistung, sofern diese nicht
ebenfalls mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist. In diesem
Fall, oder wenn die Nachbesserung endgültig fehlgeschlagen ist, kann der
Kunde Minderung verlangen oder den Rücktritt erklären.
6. Haben wir zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache
geliefert oder ist der Kunde vom Vertrag zurück getreten, so hat der Kunde
die mangelhafte Sache herauszugeben und Wertersatz für die gezogene
Nutzung zu leisten. Für die Ermittlung des Wertes der Nutzung kommt es
auf die zeitanteilige lineare Wertminderung im Vergleich zwischen
tatsächlicher Gebrauchsdauer und voraussichtlicher Gesamtnutzungsdauer
an.
7. Der Kunde kann an die bestellten Waren Qualitätsansprüche nur in einer
Höhe stellen, wie sie billigerweise oder handelsüblich bei Waren in der
Preislage der Bestellten gestellt werden können.
8. Der Kunde ist verpflichtet, das bemängelte Gerät mit vollständigem
Zubehör, verbunden mit einer genauen Fehlerbeschreibung, Angabe der
Modell- und Seriennummer sowie einer Kopie der Kaufrechnung oder der
Lieferscheines, mit dem die Ware gepackt wurde in der Originalverpackung
an uns zu senden. Stellt sich heraus dass kein Gewährleistungsfall vorliegt,
so hat der Kunde die Rücksendekosten zu tragen. Verlangt der Kunde,
nach einer kostenlosen optischen Überprüfung, eine genaue technische
Überprüfung, so beteiligt er sich pauschal mit einem Beitrag von 40,-EUR
an dem dafür entstandenen Aufwand. Der Betrag wird erstattet, falls sich
herausstellt, dass ein Gewährleistungsfall vorliegt.
9. Die Kaufleute betreffenden Untersuchungs- und Rügepflicht der §§377 ff
HGB bleibt unberührt. Für offensichtliche Fehler gilt die Vermutung des
§476 BGB nicht.
10. Im Falle des Rückgriffs des Kunden nach §§478 ff BGB beschränkt sich
unsere Haftung auf die Abtretung der eigenen Ansprüche gegen den
Vorlieferanten.
11. Bei gebrauchten Waren wird die Gewährleistung auf eine 14tägige
Übernahmegarantie eingeschränkt.
12. Der Kunde ist verpflichtet, vor der Beauftragung einer Wartung,
Instandsetzung, Aufrüstung oder Nachbesserung, eine Datensicherung
durchzuführen oder auf eigene Kosten durchführen zu lassen. Durch uns
wird keinerlei Haftung für eventuelle Datenverluste oder hieraus
resultierender Folgeschäden und Kosten übernommen.
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§9 Eigentumsvorbehalt |
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1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die uns aus jedem Rechtsgrund
gegen den Kunden jetzt oder später zustehen, werden uns vom Kunden die
folgenden Sicherheiten gewährt, die wir auf verlangen des Kunden
freigeben werden, soweit ihr Wert die Forderung nachhaltig um mehr als
20% übersteigt.
2. Die Ware bleibt unser Eigentum (Vorbehaltsware). Bei Verarbeitung oder
Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Waren, entsteht für uns
grundsätzlich ein Miteigentumsanteil an der neuen Sache, und zwar bei
Verarbeitung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der
neuen Sache, bei Verbindung im Verhältnis des Wertes der
Vorbehaltsware zum Wert der anderen Waren. Sollte der Abnehmer
Alleineigentümer werden, räumt er uns bereits jetzt das Miteigentum im
Verhältnis der genannten Werte ein und verwahrt die Sache unentgeltlich
für uns. Werden die durch Verarbeitung oder Verbindung entstandenen
Waren weiterveräußert, so gilt die nachfolgend vereinbarte
Vorausabtretung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware.
3. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in
Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund
(Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware
entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen
aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem
Umfang an uns ab.
4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf unser
Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen.
5. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder erfüllt er sonstige wesentliche
vertragliche Verpflichtungen schuldhaft nicht, so sind wir berechtigt, die
Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der
Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der
Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt
kein Rücktritt vom Vertrag vor, soweit nicht das Abzahlungsgesetz
Anwendung findet.
§10 Zahlung
1. Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Vorauskasse,
Nachnahme - bar (Euroscheck) oder bei Abholung oder Lieferung in Bar
zahlbar, soweit nicht anders vereinbart. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich
unfrei, d. h. zu Lasten des Käufers per Paketdienst, Spedition oder
eigenem Fahrzeug, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes
vereinbart. Die Ware kann gegen eine geringe Gebühr, bei Postversand
gegen Transportschäden versichert werden.
2. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers,
Zahlungen auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten
und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die
Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung
anzurechnen. Der Kunde wird hiervon unterrichtet.
3. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen
können. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und gelten
erst nach ihrer Einlösung als Zahlung.
4. Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden
Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 8% über dem Leitzinssatz der
Europäischen Zentralbank zu berechnen. Sie sind dann niedriger
anzusetzen, wenn der Käufer eine geringere Belastung nachweist. Die
Geltendmachung eines weitergehenden Schadens ist nicht
ausgeschlossen.
5. Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn der Kunde in Zahlungsverzug
gerät, sonstige wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft
nicht einhält oder wenn uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind,
die Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern, insbesondere
Zahlungseinstellung, Anhängigkeit eines Vergleichs- oder
Konkursverfahrens. In diesen Fällen sind wir berechtigt, noch ausstehende
Lieferungen und/oder Leistungen zurückzubehalten oder nur gegen
Vorauszahlung oder Sicherheiten auszuführen.
6. Der Kunde ist zur Aufrechnung oder zur Ausübung eines
Zurückbehaltungsrechtes nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt worden oder unstrittig sind.
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§11 Abtretungsverbot |
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1. Die Abtretung von Forderungen gegen uns an Dritte ist ausgeschlossen,
sofern wir der Abtretung nicht ausdrücklich zugestimmt haben. Sofern es
sich nicht um generell unabtretbare Ansprüche gem. § 8 Ziffer 7 dieser
AGB (Gewährleistungsansprüche) handelt, ist die Zustimmung zu erteilen,
wenn der Kunde wesentliche Belange nachweist, die unsere Interessen an
der Aufrechterhaltung des Abtretungsverbots überwiegen.
§12 Haftungsausschluss
1. Schadensersatzansprüche - mit Ausnahme der Haftung für Schäden aus
der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie der
Verletzung vertragswesentlicher Rechte und Pflichten (sog.
Kardinalpflichten) - sind insofern ausgeschlossen, als sie nicht auf Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit durch uns beruhen.
§13 Verwendung unserer Produkte
1. Unsere Produkte sind für die übliche kommerzielle Verwendung und nicht
für eine Verwendung in kritischen Sicherheitssystemen, Kernkraftwerken
oder medizinischen Geräten mit lebenserhaltender Funktion vorgesehen.
§14 Urheberrechte
1. Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem Käufer allein
zum einmaligen Wiederverkauf überlassen, d. h. er darf diese weder
kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches
Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.
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§15 Warenzeichen |
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Die mit
® gekennzeichneten Produkte sind eingetragene Warenzeichen der entsprechenden Firmen. Die mit
TM
gekennzeichneten Produkte sind Warenzeichen der entsprechenden Firmen. Die auf unseren Seiten angegebenen
Firmennamen und Warenzeichen werden ohne Verletzung des Sinninhaltes des jeweiligen Produktes verwendet.
Nicht angegebene Warenzeichen-Kennzeichnungen an Produkten sind ohne Absicht auf Unterlassung der Kennzeichnung
eingetragen.
§16 Datenschutz
1. Wir sind berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindungen oder im
Zusammenhang mit diesen erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob
diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des
Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Kundendaten werden im
Rahmen der gesetzlichen Vorschriften gespeichert. Eine Weitergabe an
Dritte erfolgt nicht.
§17 anwendbares Recht
1. Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen
zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des HGB,
juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist, ist Riesa Gerichtsstand für alle sich aus dem
Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Wir
sind jedoch berechtigt, mit dem Kunden an jedem anderen Gerichtsstand in
Rechtsstreit zu treten.
2. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder eine
Regelungslücke enthalten, so verpflichten sich die Vertragsparteien, in
Verhandlungen mit dem Ziel einzutreten, die unwirksame oder
unvollständige Bestimmung durch eine angemessene Individualabrede zu
ersetzen oder zu ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten
Regelung weitestgehend entspricht. Die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen bleibt davon unberührt.
Widerrufsrecht gemäß §312 BGB
Endverbraucher haben binnen zwei Wochen nach Erhalt der Ware die
Möglichkeit, den Vertrag ohne Begründung zu widerrufen. Der Widerruf
kann schriftlich oder durch Rücksendung der Ware erfolgen. Bitte versehen
Sie das Paket mit dem Vermerk "Widerruf". Zur Fristwahrung genügt die
rechtzeitige Absendung an:
Mayk´s PC-Service
Inh. Mayk Forner
Betreff "Widerruf"
Robert Koch Straße 3
01558 Großenhain
Ab einem Bestellwert von 100,00 Euro übernehmen wir die
Rücksendekosten. Die Annahme einer unfreien Sendung wird durch uns
verweigert. Bitte machen Sie die Sendung frei, wir erstatten Ihnen das
Porto.
Wichtig: Versandkosten werden von uns nur in Höhe der günstigsten
Versandart erstattet. Informieren Sie sich daher bitte über die Ihnen
entstehenden Kosten.
Nach Eingang der Ware werden eventuell geleistete Kaufpreiszahlungen
selbstverständlich erstattet. Wenn an der Ware Gebrausspuren zu
erkennen sind, die Originalverpackung fehlt oder stark beschädigt ist oder
Originalzubehör fehlt oder beschädigt ist, werden wir die dadurch
entstehende Wertminderung in Abzug bringen. Wir behalten uns vor die
Ware zur Feststellung der Wertminderung einem Sachverständigen oder einem Gutachter
vorzulegen.